4.6.2007
von Rechtsanwalt Marcus Schröter
Meine Frage : Ist es z.B. möglich, daß die ´GmbH & Co. KG´ als KG-Einlage eine Immobilie hält, - welche nicht in das Aktienkapital definiert ist ? ... Hierzu ein reales Beispiel wie wir planen: 1) GmbH-Kapital -----> € 25.000 Management/Geschäftsf. 2) KG-Kapital -----> € 250.000 Immobilienwerte/ eigenständige Verwaltung; 3) Aktienkapital der KGaA -----> € 2.500.000 Investment in Gewerbe- immobilien; Ist diese Konstruktion realiiserbar ?