23.10.2008
von Rechtsanwalt Manfred A. Binder
Guten Tag, mich interessiert folgender Fall: - Gesellschafter A und B gründen eine GmbH und sind Gesellschafter - A und B werden zu den Geschäftsführern - A und B schließen Verträge ab (Softwareentwicklung) (vor der Eintragung ins Handelsregister) Nach 6 Wochen erfolgt die Eintragung ins Handelsregister, die Stammeinlage wurde nicht angetastet. ... Gehen die Rechte und Pflichten (Haftung/Gewährleistung) dann automatisch auf die GmbH über und die Gesellschafter haften nur in der Höhe der Stammeinlage, oder bleiben diese Verträge in der Privathaftung, da sie vor Handelsregistereintragung geschlossen wurden?