28.4.2011
von Rechtsanwalt Sebastian Belgardt
Kündigung der GmbH-Anteile mit einer Frist von 6 Monaten zum Ende des Geschäftsjahrs (=Kalenderjahr). Ein weiterer Paragraph sieht eine Abfindung vor für "alle Fälle des Ausscheidens" aus der GmbH. ... Wenn ich meine Anteile kündige, die GmbH oder die Gesellschafter sich aber weigern, zu übernehmen, bin ich auch nach der Kündigung noch soviel Herr über meine Anteile, um sie frei zu verkaufen, oder habe ich dazu kein Recht mehr, und wäre den Kollegen ausgeliefert?