von Rechtsanwalt Marcus Schröter
Drei davon wollen nun durch Kündigung ausscheiden. Wir haben für diesen Fall folgenden Text in unserem GbR-Vertrag: (1)Scheidet ein Gesellschafter aus der Gesellschaft aus, so errechnet sich der Anspruch der erbrachten Leistungen nach dem Anteil der Jahresleistung im letzten Kalenderjahr, die nach Ablauf des Wirtschaftsjahres durch Rechnungsabschluß errechnet wird. (2)Darüber hinaus besteht Anspruch auf eine Abfindung, die dem Anteil der Kapital- und sonstigen Vermögenswerte des Gesellschafters in Prozent an der Gesellschaft zum Zeitpunkt seines Ausscheidens entspricht. Andere Ansprüche bestehen für den Ausscheidenden nicht.