27.1.2013
von Rechtsanwalt Marcus Schröter
A möchte die GbR verlassen. ... Meine Fragen betreffen den Fall, wenn der Vermieter einem Auflösungsvertrag für A NICHT zustimmt: >> Wenn beide die GbR intern auflösen würden oder A die GbR kündigt und B dann A intern vertraglich aus der Haftung (für den Mietvertrag) entläßt -- Wie sind dann die Folgen für die Haftung gegenüber dem Vermieter für A? ... >> Wenn die GbR aufgelöst wird, müßte ja A seine Einlagen zurückbekommen. -- Gilt das nur für Sachanschaffungen oder auch für bis zur Auflösung gemeinsamen Kosten für Anzeigen, Werbung, Rechtsberatungen,...?