7.4.2020
| 61,00 €
von Rechtsanwalt Marcus Schröter
Sehr geehrte Damen und Herren, seit 15 Jahren besteht sehr erfolgreich unsere zwei Mann GbR. ... Folgender § steht in unserem GbR Vertrag: „Stirbt oder kündigt ein Gesellschafter oder tritt sonst ein Grund ein, der nach den §§ 723-728 BGB die Auflösung der Gesellschaft zur Folge haben würde, so übernimmt der andere Gesellschafter das Vermögen der Gesellschaft ohne Liquidation mit Aktiven und Passiven, sofern und sobald dieser Gesellschafter gegenüber dem erstgenannten Gesellschafter oder dessen Erben innerhalb von zwei Wochen nach Kenntnis des Auflösungsgrundes, spätestens von 6 Wochen, eine entsprechende Erklärung abgibt.