Sehr geehrte Damen und Herren, Frage von einem Unternehmen in Deutschland: Wir möchten E-Mail-Werbung an Kontaktadressen verschicken, zu denen derzeit noch keine Geschäftsbeziehung besteht, dabei jedoch nicht gegen das UWG verstoßen. ... E-Mails einmalig versenden an öffentlich zugängliche E-Mail-Adressen von Unternehmen, die in die Zielgruppe fallen und Bedarf haben könnten (info@..., marketing@..., sales@...) mit einem Link, durch den Interessierte mehr Infos abrufen oder einen Newsletter abonnieren können.