von Rechtsanwalt Elmar Dolscius
hallo habe sicherheitübereinigte bewegliche güter an firma meines sohnes verpachtet und bekomme dafür monatlich pacht.mein sohn hat mir geld geliehen und wir haben die pacht mit dem dahrlen verrechnet. ab juni müsste ich aber die pacht an die bank abführen-da pfändung und überweisungsbeschluß vorliegt. bin auch geschäftsführerin der firma-eine gmbh. heute um 17 uhr bekamme ich von dem gegnerischen anwalt ein brief: ich sollte zugang zu den gütter-ganze praxis einrichtung-ermöglichen da die bank übermorgen alles abhollt.Sollte ich das nicht tun werden sie gerichtliche hilfe hollen.im übrigen sagen sie ich hätte die vermittung von sicherheitsübereinigte gütter nie machen durfen. wir haben eine bestellpraxis und das ist unmöglich alles aufeinmall ausräummen zu lassen-dann müsste ich 100 patienten rausschmeissen,alle angestellte der gmbh na hause schicken frage -stimmt die behauptung und geht das alles so von heute auf morgen nochmall ich bin die geschäftaführerin,diese firma gehört mir nicht,kann die bank einfach so reinplatzen? was kann ich dringend unternehmen um dies zu verhindern, was meinen sie mit gerichtshilfe?