von Rechtsanwalt Marcus Schröter
Es wurde im April 2013 online über die Commerzbank eine Überweisung von Deutschland nach Großbritannien in Höhe eines 5-stelligen Betrages in der Auslandswährung GBP vorgenommen, so dass die Umrechnung des Wechselkurses durch die Überweisung erfolgte. ... Das Argument der Bank: Der Wechselkurs wird um 13 Uhr festgelegt, alle Überweisungen, die nach 13 Uhr ausgeführt werden, erhalten den Wechselkurs des Folgetages. ... Der Verlust für die Überweisung, allein durch die Wechselkursdifferenz der beiden Tage, beträgt stattliche 265,00 Euro.