von Rechtsanwältin Tanja Stiller
Wir haben uns mit meiner Lebensgefährtin getrennt.Ich bin berufstätig und sie hat Erziehungsurlaub.Der Kind, der nicht von mir ist, wurde 06.06.2006 geboren.Da ich nicht genug verdient habe, haben wir Hilfe zum Lebensunterhalt bezogen.Jetzt ist die zu ihrer Mutter gezogen, und wollte da bei ARGE ein Antrag auf Leistungen und ein Wohnung stellen.Bei der ARGE hat mann die gesagt das die warscheinlich keine Leistungen kriegt, da die unter 25 ist(sie ist 23.11.1984g.), und ihre Mutter für sie und ihr Kind Unterhaltung bezahlen soll!... Muss ihre Mutter wirklich für die Unterhaltung die beiden zahlen? Gibt es ein Weg, das sie die Leistungen von der ARGE für sich und der kind wieder bekkomen kann, und das die Wohnung auch bezahlt wird, wie fruher?