19.4.2009
von Rechtsanwalt Michael Vogt
Die fehlenden Kosten betragen z.B. unter der Berücksichtigung, dass auch noch Pflegewohngeld beantragt und bewilligt wird ca. 1100.- € im Monat. ... Auch wenn meine Mutter noch Wohngeld vom Sozialamt beantragt und erhalten sollte, der Gerechtigkeit halber auch unter der Berücksichtigung auf den Verzicht des Wohnrechts.