von Rechtsanwalt Raphael Fork
Sehr geehrte Damen und Herren, Zunächst die Daten: Familie, Vater mit Erwerbseinkommen, Mutter Hausfrau , 7 minderjährige Kinder, Einfamilienhaus als Eigentum, Wohnfläche ca. 180 qm Einkommen der Familie würde den Anspruch auf Wohngeld begründen, WENN die tatsächlichen Wohnkosten ( Zins und Tilgung) berücksichtigt werden würden. ... Die Wohngeldstelle empfiehlt den Verkauf des Hauses, als auch den Umzug in eine " angemessenere und kostengünstigere Wohnung" , andererseits gäbe es keine Aussicht auf Bezug von Wohngeld, Härtefallregelungen gäbe es keine.