von Rechtsanwalt Jeremias Mameghani
Guten tag, Das Jugendamt verlangte im Januar 2007 die Auskunft über wirtschafliche Verhältnisse(Verdiensabrechnungen usw)Danach wurde Unterhalt für meine Tochter in höhe von 75 euro monatlich festgesetzt.Seitdem zahle ich jeden Monat diesen Betrag.Seit 2008 ist mein Nettoeinkommen aber um ca.200,-euro gestigen,Prämien,überstunden,Urlaubs und Weihnachtsgeld.Dies habe ich versäumt dem Jugendamt mitzuteilen,da ich davon ausging,daß diese Sonderzahlungen nicht eingerechnet werden.......Kann das Jugendamt für drei Jahre rückwirkend,den zu wenig gezahlte Unterhalt zurück verlangen?