9.2.2007
von Rechtsanwalt Michael Böhler
Meine Kinder sind seit Dezember 2005 laut Schreiben vom 15.02.2006 von der ARGE nicht mehr in meiner Bedarfsgemeinschaft da Sie Ihren eigenen Unterhalt sichern können, durch Kindergeld und Unterhalt vom geschiedenen Mann. Ich bekomme nur meinen Regelsatz von 345,-€, sowie alleinerziehenden Bedarf und meine anteiligen Mietkosten (insges. 475,-€) Durch urkundliche Kopie und Kontoauszügen wurde der Unterhalt bei der ARGE belegt, worauf ersichtlich ist, dass mein Sohn 177,-€ bekommt und meine Tochter 231,- €, Da mein Sohn im Nov. 2005 6 Jahre alt geworden ist, steht ihm nun derselbe Betrag wie meiner Tochter zu. ... Durch die Beweismittelpflicht musste ich diesen Jahres Kontoauszüge für meine Fondauflösung hinschicken, worauf auch ersichtlich war dass mein Sohn nun den höheren Unterhalt bekommt.