19.9.2015
von Rechtsanwalt Michael Grübnau-Rieken
Hallo, folgender fall:schwiegervater lebte im heim,da die rente nicht ausreichte wurde sozialhilfe beantragt und genehmigt,ehefrau lebte weiterhin zuhause.da beide etwas schusselig waren,erteilte mir schwiegervater eine vollmacht für post,bank,versicherung etc. ... Jetzt ist schwiegervater im heim verstorben und im nachhinein tauchte eine lebensversicherung auf,welche beim antrag nicht angegeben wurde,weil sie niemanden bekannt war.in dieser versicherung stehe ich als bezugperson drin und habe das geld und nicht die witwe als erbin erhalten.nun fordert das sozialamt von mir die geleistete sozialhilfe aufgrund der erteilten vollmacht nach paragraph 104 sgb zurück,da ich schon bei antragstellung von der versicherung gewusst haben soll!