von Rechtsanwalt Michael Grübnau-Rieken
. - "A" erfüllt alle Voraussetzungen für die Selbständigkeit, Anträge werden gestellt, Gründungszuschuss ´Mitte Dezember 2010, für den Zeitraum 01.02.2011-31.10.2011, bewilligt, alles läuft gut. ... Gleichzeitig stellt "A" einen Antrag zur Weiterbewilligung seines Gründungszuschuss für weitere 6 Monate... ...nun bekommt er Post von "B", in der.. 1).. sein Antrag auf Weiterbewilligung mit der Begründung, es handle sich bei seiner Tätigkeit um eine "saisonale" und Gründungszuschuss wird nur bewilligt, wenn die Tätigkeit auch weiterhin ausgeführt wird, abgelehnt wird... 2).. er aufgefordert wird den bisher bezahlten, bzw. einen Teil des bezahlten Gründungszuschuss zurück zu zahlen, da "A" in 02.2011-05.2011 und Ende 09-Ende 10.2011, zwar selbständig ist/war, jedoch noch nicht/nicht mehr mit dem Verkaufswagen unterwegs war/ist.