von Rechtsanwältin Iris Sümenicht
Sehr geehrte Damen und Herren, Ich habe folgende Frage,und benötige diesbezüglich eine Antwort. Wir haben am 17.03.2006 einen Fortsetzungsantrag auf ALG 2 stellen müssen.Dieser wurde auch bewilligt.Meine Frau hat darauf hingewiesen, das ich ab 01.04.2006 aus selbständiger Arbeit eventuell ein Einkommen von 1250 € beziehen werden(laut selbsteinschätzung),leider ist dieser Auftrag nicht zustande gekommen und ich habe erst seit 01.07.2006 Einkommen,welche durch meine BWA (kumuliert ca.0€ Ertrag) belegbar sind,daher auch mit 0€ zu berechnen wären! Desweiteren habe ich bei unserem 1.Antag(01.07.2005) angegeben,das ich an meinen Sohn aus 1.Ehe(wohnt nicht bei uns) Unterhaltszahlungen leisten muß(151€),diese wurden allerdings als Einkommen für unseren gemeinsamen Sohn als Einkommen angerechnet.Somit ist doch meines Erachtens ein Fehler unterlaufen.Die Berechnung wurde bis jetzt so bebehalten,erst bei dem aktuellen Bescheid wurde der fehler behoben.