von Rechtsanwältin Britta Möhlenbrock
hallo, meine frau hat einen behinderten sohn (23 jahre, 70%) der an multiple sklerose, schwere verlaufsform) erkrannkt ist. seit anfang diesen jahres erhält er sozialhilfe nach sgb XII 12. buch 3. kapitel, da er laut seiner letzten reha nicht mehr als 3 stunden arbeiten kann und auch das noch sehr fraglich ist. er wohnt (noch) alleine und die miete wird auch vom sozialamt getragen. wir müssen täglich bei ihm nach dem rechten schauen. jetzt hat das sozialamt versucht einen abzweigungsantrag bei der kindergeldkasse zu stellen, der aber sofort abgelehnt wurde, da wir glaubhaft machen konnten das wir das kindergeldbetrag brauchen um den zusätzlichen bedarf, für seine Krankheit zu decken.