19.3.2008
von Rechtsanwalt Jeremias Mameghani
sehr geehrte damen und herren, ich habe eine frage zu folgendem sachverhalt; ich zog im dezember 2005 nach süddeutschland und nahm gleichzeitig meine arbeit in österreich auf. zu diesem zeitpunkt lebte ich mit meinen kindern getrennt von meinem mann. ich teilte der zuständigen familienkasse meinen umzug und meine arbeitsaufnahme mit, bekam aber keine reaktion. in der zeit von januar 2006 bis märz 2006 rief ich mehrfach die service-hotline der familienaksse an und bat um einen rückruf des zuständigen sachbearbeiters. es folgte von seiten des amtes keinerlei reaktion. im april bekam ich einen aufhebungsbescheid; mir würde in deutschland kein kindergeld zustehen, da ich im ausland als grenzgänger beschäftigt bin. ich erstattete das überzahlte kindergeld in höhe von 1848,00 € bis auf knapp 300,00 €. im herbst letzten jahres war ich gezwungen einen anwalt für insolvenzrecht aufzusuchen, da ich u.a. meinen job verloren hatte. mein verbraucherinsolvenzverfahren ist derzeit in vorbereitung. im zuge dessen gab ich auch die fehlenden 300,00 € kindergelderstattung an. der anwalt machte mich darauf aufmerksam, dass ich nicht erstattungspflichtig gewesen sei, da der fehler nicht auf meiner seite lag. anfang des monats erhielt ich ein schreiben der familienkasse, dass mein außergerichtliches schuldenbereinigungsverfahren von ihnen abgelehnt werde. gestern bekam ich ein schreiben, in dem mir mitgeteilt wird, dass die außenstände mit den inzwischen wieder laufenden kindergeldzahlungen verrechnet werden.und zwar im april 2008 mit der hälfte. einspruch gegen dieses schreiben kann ich nicht einlegen, da keine rechtsbehelfsbelehrung anbei ist. ich kann es mir nicht leisten auf das hälftige kindergeld zu verzichten. ist das rechtens?