von Rechtsanwalt Michael Vogt
Sehr geehrte Anwältin, sehr geehrter Anwalt, zunächst meine Anstellungsdaten, damit Sie einen Überblick haben: - fest angestellt insgesamt vom 1.3.2004-30.04.2010 - Elternzeit vom 7.8.2008-31.10.2009 - Teilzeit (75%-Stelle) vom 1.11.2009 bis 30.04.2010 (= 1.400 netto) wegen der Betreuung meines unter dreijährigen Kindes - Vollzeitgehalt vorher = 1.700 Euro netto - Lohnsteuerklasse I, unverheiratet, 1 Kind Details: 5 Wochen Krankengeld von Dez. 2007-Jan. 2008 und Mutterschaftsgeldbezug ab Juli 2008 Da ich nun betriebsbedingt gekündigt wurde, habe ich mich arbeitsuchend (30-35 Stunden/Woche) gemeldet und bereits meinen ALG1-Leistungsantrag gestellt. Ich bekam einen Bescheid vom Arbeitsamt, in dem mir lediglich 690 Euro ALG1 ab dem 1.5.2010 bewilligt wurden. ... Jetzt möchte ich bitte von Ihnen wissen, wie sich in meinem konkreten Fall das ALG1 berechnet und ob das Krankengeld und das Mutterschaftsgeld in die Berechnung als eine Art Arbeitsentgelt (ich war ja während der Zeit versicherungspflichtig) mit einbezogen werden.