15.6.2008
von Rechtsanwältin Claudia Basener
Dies wurde nun bemerkt und die Knappschaft Bahn See fordert von uns für die Zeit vom 01.01.2004 bis zum 30.06.2008 eine Erstattung der Überzahlung in Höhe von 3.793,20 €. Diese soll durch eine Rentenkürzung von 342,42 € ausgeführt werden, gemäß § 255 Absatz 2 SGB V i. V. m. § 51 Absatz 2 des ersten Buches Sozialgesetzbuch (SGB I).