16.7.2007
von Rechtsanwältin Tanja Stiller
Sehr geehrte Juristen, mir unterstellt die Rentenversicherung eine Scheinselbständigkeit nach § 2 Satz 1 Nr.9 SGB VI.Bin seit 2000 freier Handelsvertreter und zahle pünktlich meine Steuern.Nun soll ich für 5 Jahre nachzahlen,weil ich keinen versicherungspflichtigen Arbeitnehmer beschäftige und im wesentlichen nur für einen Auftraggeber tätig bin.... LTD Gründung usw. ist ja wohl zu spät.Habe seit Anfang 2006 keinen Auftrag mehr angenommen,lebe von Rücklagen.Will demnächst was Neues beginnen,aber wenn der Rentenbund das GELD einfordert,kann ich Insolvenz anmelden,bzw.werde ich dort hinein gedrängt.Die Gesetze der Rentenkasse kenne ich,aber was kann ich konkret tun,um nicht zu zahlen,bzw.als Selbständiger zugelten?