24.12.2007
von Rechtsanwalt Jeremias Mameghani
ALG II = ca. 1100,00€ Kindergeld = 308,-€ UVG = 125,-€ (erstes Kind 4 Jahre ist nicht mein leibliches) Vom Mitbewohner für Miete und Nebenkosten = 112,40€ (1/5 der KDU) Meine Frau und die Kinder sollen am 27.12.2007 auf Willen des Jugendamtes in eine Mutter-Kind-Einrichtung (gemäß §19 SGB VIII)! ... Diese Hilfe vom JA bietet Hilfe zum STERBEN eines wichtigen Familienteils, nämlich des Papas der kleinen Tochter und des Verlobten einer Mutter!