10.2.2022
| 67,00 €
von Rechtsanwältin Sylvia True-Bohle
Von diesem Geld gingen Erbforderungen, Kosten für Bestattung, Kosten für Anwalt und Aufwandsentschädigungen, private Schuldentilgung an Familienmitgmeider, Lebensunterhaltskosten (Lebensunterhalt waren alleine ca. 100.000) usw. in insgesamter Höhe von ca. 150.000, 00 euro ab. ... Wenn eine Beschuldigungen wegen grob, fahrlässiger Herbeiführung der Hilfsbedürftigkeit eintreten sollte, was bedeutet dies auf den bevorstehenden Renten Eintritt?