14.7.2017
von Rechtsanwältin Sylvia True-Bohle
Vorher war ich seit dem 15.02.16 wegen einer anderen Sache krankgeschrieben und vor Weihnachten 16 nur kurze Zeit in ALGI Nach einer Untersuchung am 15.5.17 beim MDK, entschied die Krankenkasse, daß ich ab dem 24.06.17 wieder gesund, vor allem arbeitsfähig sei. ... Ich bekomme kein ALGI, kein Krankengeld und auch kein ALGII (außer ich würde mit der Auflösung der letzten Rücklagen die Existenz meines Eigenheimes gefährden.