5.1.2009
von Rechtsanwältin Doreen Bastian
Meine Mutter und ihr Lebensgefährte sind beide selbständig und beziehen wegen zu geringen Einkommens noch Zuschüsse von der ARGE. Nun teilte mir der Lebensgefährte meiner Mutter mit, welcher sich um die Geldangelegenheiten der beiden kümmert, das mir im Monat ab sofort nur noch 150 Euro zur Verfügung stehen. ... Genauso verlangt er Kostgelt und mich interessiert, ob dies gerechtfertigt ist und fals ja, welche Höhe da angemessen ist, bisher waren es 100 Euro, welche ich persönlich für weit überzogen halte.