8.5.2014
von Rechtsanwalt René Piper
Hallo, Folgendes: Die Person bekam fünf Monate ALG I (Restanspruch 30 Tag) danach 11 Monate Krankengeld (inkl der 6 Wochen auf "Lohnfortzahlung bei ALG I) dann 6 Monate Übergangsgeld nun 25 Tage ALG I (nun nur noch 6 Tage Restanspruch) nun erhält die Person wieder Krankengeld. Frage: Bleibt es bei den 6 Tagen Rechtsanspruch auf ALG I, wenn die Person nun einen Monat krankgeschrieben ist oder entsteht ein neuer Anspruch auf ALG I, wenn die Person frühers (2012) schon elf Monante krankgeschrieben war und nun noch ein Monat darzugekommen ist (Insgesamt dann 12 Monate Krankengeld bezg). Oder gilt das nur, wenn es keine Unterbrechungen gab, wie zum Beispiel hier durch Übergangsgeld und ALG I.