19.11.2006
von Rechtsanwalt Patrick Inhestern
Strom:363€(wird durch Eltern bezahlt)/Anteil wir 230€ Trinkwasser:54,50(wird durch Eltern bezahlt)/Anteil 35€(bescheinigungen liegen der ARGE vor) Abwasser:124€,Ergibt Gesamtbedarf 389 € zuzüglich kosten für Tilgung:720,12€ Gebäudeversicherung:24€,Müll 13€,Schornsteinfeger 4,27€,somit Gesamtkosten zur Berechnung 1150,39€ Nun sind folgende Kosten anerkannt wurden:428,94(begründung:die Kosten für Unterkunft und Heizung werden zu gleichen Teilen auf die Mitglieder der HAUSHALTSGEMEINSCHAFT aufgeteilt,weiter in der Begründung:Die Kosten der unterkunft wurden anhand der Höchstbeträge der Richtlinie des kommunalen Trägers für einen 6(!!!) ... 3.Heizkostenübernahme:Wir haben einen Antrag auf übernahme der Heizkosten für 2006/2007 gestellt.Unser Tank war leer,und als es vor 3 Wochen kalt wurde,blieb uns keine andere Wahl als Öl zu tanken.Wir haben am 13.10.2006 auch getankt(4056 liter,Gesamtpreis 2428,83)...Antragstellung für ALG2 war ebenfalls 13.10.2006 Nun wurde und folgede Begündung zur ABLEHNUNG gegeben: Ihrem Antrag auf Übernahme der Heizkosten kann nicht entsprochen werden.Der Bedarf besteht in Ihrem fall tatsächlich nicht,da das Heizöl bereits gekauft ist.Ein Antrag ist vor dem Erwerb von Heizöl zu stellen.Zudem werden ab 13.10.die Kosten der Unterkunft bereits in maximaler Höhe nach Richtlinie des kommunalen Trägers gewährt,sodas eine darüber hinaus beantragte Leistung nicht in Betracht kommt!