2.7.2009
von Rechtsanwalt Marek Schauer
Angenommen, es existiert ein Sparbuch auf den Namen eines Elternteils, auf dem sich auch das von diesem Elternteil verwaltete Vermögen der minderjährigen Kinder befindet: Ist es rechtens, wenn die Kindergeldkasse argumentiert, das gesamte Geld gehöre ja (offiziell) diesem Elternteil, so dass dessen Freibetrag überschritten und der im letzten Bewilligungszeitraum gezahlte Kindergeldzuschlag zurückzuzahlen sei? ... Die Kinder haben ja auch Sparbücher, nur haben sie zu diesen selbst Zugang, während das auf dem anderen Sparbuch befindliche Geld ihnen erst mit 18 zugägnglich sein soll.