von Rechtsanwältin Daniela Weise-Ettingshausen
Sehr geehrte Frau Rechtsanwältin, sehr geehrter Herr Rechtsanwalt, aus gesundheitlichen Gründen werde ich vermutlich, wenn auch vorübergehend, Hartz-IV-Leistungen beantragen müssen. ... Nach Bundesrecht als Altersvorsorge gefördertes Vermögen (Riester-Rente, Rürup-Rente) Das angesparte Vermögen nebst Zulagen in der Riester-Rente ist aufgrund des § 12 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 SGB II geschützt. ... Leistungen nach dem OEG Soweit ich informiert bin, gehören Leistungen nach dem OEG für erlittene Gewalttaten grundsätzlich zum privilegierten Vermögen, d.h. sind anrechnungsfrei im Hartz-IV-Bezug.