10.8.2007
von Rechtsanwalt Michael Böhler
Die Dame und die kleine Tochter leben von Hartz IV und wohnen derzeit im Nachbarhaus unseres Mehrfamilienhauses. ... Beide Wohnungen haben 63 qm Wohnfläche. ... Ich habe gehört, daß Hartz IV Empfänger durchaus Wohnungen mit etwas höherer Miete als der Satz anmieten können und dann die Summe der Miete, die über dem Satz liegt, vom Lebensunterhalt abgezogen wird.