von Rechtsanwältin Claudia Basener
Sehr geehrter Rechtsanwalt, ich erhalte seit April Grundsicherung. ... Das Sozialamt sagte mir, dass mir nach Erreichen von 18 Jahren im November 09, das Kindergeld von der Grundsicherung abgezogen würde und meinem Sohn dürfte es daher nicht auch abgezogen werden. Welche Rechtsgrundlagen kann ich dem Job Center für die Richtigkeit dieser Information nennen, damit meinem Sohn nicht auch das Kindergeld abgezogen wird, falls diese Angabe überhaupt richtigt ist, da es höchstrichterliche Urteile gibt, in denen die Sozialämter das Kindergeld nicht als Einkommen des Beziehers von Grundsicherung anrechnen durften und besteht ein Unterschied zwischen Voll- und Minderjährigkeit?