19.8.2011
von Rechtsanwalt Michael Vogt
Wie hoch ist unser Freibetrag (Selbstbehalt), wenn a) das Kind vollständige erwerbsunfähig sein sollte (vermutlich für einen begrenzen Zeitraum) b) ALG II beziehen sollte (findet keine Arbeit mangels Motivation) c) es eine Ausbildung beginnen oder die Schulausbildung nach 4 Jahren "Herumgammeln" fortsetzen sollte unter folgenden Randbedingungen: - Ich (54), ab Mitte 2012 im Vorruhestand mit rnd. x.xxx,- netto - Gemeinsamer Haushalt mit Ehefrau (53, nicht berufstätig, momentan nur 400,- Job, könnte aufgegeben werden) - Fixe Kosten: Miete: ~900,- + Nebenkosten/Heizung/Strom: 290,- - Versicherungen & KFZ-Steuer: ~200,-/Monat 2.