Meine Frage: Da beim Elterngeld ja das Zuflussprinzip herrscht, könnte er über einen Zeitraum von 24 Monaten jeden zweiten Monat Elterngeld beantragen und mit seinen Kunden vereinbaren, daß sie nur in den Monaten Rechnungen anweisen, in denen er kein Elterngeld bezieht? ... Zugrundegelegt ist, daß er in den Monaten, wo er das Elterngeld bezieht, nicht mehr als 30 Stunden pro Woche arbeitet. Ich würde in dieser Zeit zwar in Elternzeit gehen, aber gar kein Elterngeld beantragen.