26.10.2005
von Rechtsanwalt Marcus Alexander Glatzel
Da ich davon ausgegangen bin, daß ein Dahrlehen nicht als Einkommen oder Einkunft zählt, da es ja nicht dauerhaft in meinem Vermögen bleibt, sondern ja alsbald zurückgezahlt werden muss, bin ich davon ausgegangen, daß ich diese Zahlung auch nicht melden musste im Mai 2005. ... Meine Frage: Ist ein Studienabschlußdarlehen / Kredit ein Einkommen /Einkunft im Sinne des GTK?