von Rechtsanwalt Raphael Fork
Sehr geehrte Damen und Herren, ich befinde mich seit Februar in Elternzeit,lebe allein mit meiner Tochter (Vater noch Student), beziehe Elterngeld (ca. 700 €, sonstiges Einkommen nur noch Kindergeld 184€) und habe seit Mai diesen Jahres Wohngeld bekommen in der Hoffnung, dass wir mit dem Kinderzuschlag aufstockendes ALG2 umgehen können. ... Das Jobcenter hat mir daraufhin rückwirkende Zahlungen ,aufstockendes ALG2, ab Monat Mai gewährt, hat das Wohngeld als Einkommen mit angerechnet (soweit auch für mich noch plausibel) und zieht mir jetzt im Nachhinein nochmal das gesamte, seit Mai gezahlte Wohngeld (452 €), als Erstattung von dem Hartz 4 ab und zahlt es es an die Wohngeldbehörde. Für mich stellt es sich als doppelte Anrechnung dar und ich frage hier, ob ich mich bei einem Widerspruch auf die Grundsätze des Vertrauensschutzes berufen kann und ob dieser Widerspruch dann bei der Wohngeldbehörde oder beim Jobcenter einzureichen ist.