von Rechtsanwältin Britta Möhlenbrock
Daher war ich immer davon ausgegangen, dass ich nie Probleme mit dem Bafög-Amt bekommen würde, da die aktuellen Zahlen ja entscheidend sein müssten. - Nun kam ein Schreiben des Bafög-Amtes, dass das Einkommen meiner Mutter neu berechnet wurde, und zwar auf dem aktualisierten Steuerbescheid für das Jahr 2002. ... Nun kam jedoch heute folgendes Schreiben: ----- ZITAT ANFANG ----- "Mit Bescheid vom 30.08.2004 wurde Ihnen Ausbildungsförderung für den Bewilligungszeitraum 07/2004 - 06/2005 gemäß § 24 Abs. 2 Bafög nur unter Vorbehalt der RÜckforderung gewährt, weil der gem. § 24 Abs. 1 Bafög maßgebliche Steuerbescheid 2002 vom 23.04.2004 seitens des Finanzamts unter dem Vorbehalt der Nachprüfung stand und somit noch nicht rechtskräftig war. ... Diese erhebliche Einkommensänderung war ausschlaggebend für die jetzt entstandene Rückforderung in Höhe von 3.636 €.