9.9.2017
von Rechtsanwältin Daniela Désirée Fritsch
Wie schätzen Sie es ein, sind wir Eltern weiter in der Unterhaltspflicht, da zwischen dem Erzieherberuf und dem Lehramt ein "enger sachlicher Zusammenhang" gesehen wird - und in der Konsequenz auch zu einer Verneinung der Fördervoraussetzung für elternunabhängiges Bafög durch das Amt für Ausbildungsförderung führen dürfte - oder gibt es hier doch noch Spielräume, Auslegungsmöglichkeiten, Argumentationslinien die vielleicht weiterhelfen.