von Rechtsanwältin Tanja Stiller
Der Arbeitgeber stellte zunächst alle Beteiligten von der Arbeit frei. 14 Tage später erhielten sowohl mein Kollege wie auch ich die fristlose Kündigung, hilfsweise die ordentliche Kündigung zum 30.9.08. ... Dies gelang: Der Auflösungsvertrag wurde geschlossen, gleichzeitig wurde die fristlose Kündigung zurückgenommen. ... Mein Hinweis darauf, dass dann die fristlose Kündigung gegriffen hätte, wurde mit dem Argument abgetan, dass es sich um eine verhaltensbedingte Kündigung gehandelt habe, die ebenfalls zu einer Sperrzeit führe.