26.3.2010
von Rechtsanwalt Jeremias Mameghani
Guten Morgen,habe eine demenzkranke Mutter,die seit über 4 Jahren in einer Demenz-Wohngemeinschaft lebt.Die Bewohner der WG werden rund um die Uhr von einem ambulanten Pflegedienst betreut.Da meine Mutter Ersparnisse von rund 47000,-€ hatte,war sie 3 1/2 Jahre Selbstzahlerin.Habe seit rund 5 1/2 Jahren eine unbeglaubigte Generalvollmacht von meiner Mutter und verwalte ,seit sie in der WG lebt ,ihr Geld.Ab Juni letzten Jahres bekommt meine Mutter Sozialhilfe (Hilfe zur Pflege)Als der Bescheid kam,war ich erstaunt,das ihr nach Abzug aller Fixkosten (Miete,Haushaltsgeld,anteilige Pflegekosten,Verwaltungskosten für Vermieter)noch rund 600,-€ im Monat übrig blieben.Habe bei der zuständigen Sachbearbeiterin nachgefragt ob ob das seine Richtigkeit hat.Als die Sachbearbeiterin sagte das ist so in Ordnung,habe ich mich sehr gefreut,da ich ein Versäumniss von mir wieder in Ordnung bringen wollte.Meine Mutter hatte das ersparte Geld auch für ihre Beerdigung gedacht.Sie will in die schon vorhandene Grabstelle in der sich schon ihr verstorbener Mann und ihre verstorbene Mutter befinden. ... Wie stünden die Erfolgsaussichten,wenn ich dann für meine Mutter klagen würde? Könnte der Pflegedienst die Pflege verweigern,wenn das Amt die Hilfe ablehnt.Ärgere mich schon sehr wenn alles sparen umsonst war,zumal ich die ersten 7 Monaten ,nach Einzug meiner Mutter in die WG, auch noch stundenweise in der WG mitgearbeitet habe und das mit den Bezahlungen für die Pflege verrechnet wurde(7x400,-€) Da fällt mir noch ein,falls ich einen Vorsorgevertrag über genau 2600,-€ abschließen würde.Könnte meine Mutter dann gegebenfalls bei dem Antrag auf Hilfe zur Pflege im nächsten Jahr wieder 2600,-€ Schonvermögen behalten, oder nicht?