15.10.2014
von Rechtsanwalt Michael Grübnau-Rieken
Es war geplant, beantragt und auch bestätigt, dass die Mutter für die ersten 12 Monate die Elternzeit mit Elterngeld übernimmt, anschließend der Vater für 2 Monate bis zum 14. ... Monat in Anspruch, das würde lediglich eine Verschiebung bedeuten und dann würden die Eltern für 2 Monate gleichzeitig das Elterngeld in Anspruch nehmen, damit wäre jedoch nur 12 Monate die Betreuung des Kindes abgesichert. 2. die Mutter des Kindes beendet ihren Elterngeldbezuges und der Vater übernimmt zum gleichen Zeitpunkt den Elterngeldbezug von ihr und könnte dann für einige Monate die Elternzeit mit Elterngeld in Anspruch nehmen, damit wären die 14 Monate Betreuung möglich. ... Kann die Mutter ihrem Arbeitgeber mitteilen, dass sie die Elternzeit sofort beendet (Änderung des bisherigen Antrages, der über 12 Monate ging) und würde dann eine Krankschreibung zu Leistungen von Krankengeld oder ähnlichen Ansprüchen führen.