von Rechtsanwalt Jeremias Mameghani
Sehr geehrte Damen und Herren, mein Sohn, 27 Jahre alt, möchte im Oktober 2009 einen Masterstudiengang beginnen und dazu BAföG beantragen, und zwar eine elternunabhängige Förderung auf Basis der Bestimmungen des § 11 Abs. 3 Nr. 4 BAföG. Bei einer telefonischen Anfrage im BAföG-Amt wurde ihm, nachdem er seine persönliche Situation geschildert hatte, gesagt, er würde die Voraussetzungen für eine elternunabhängige Förderung nicht erfüllen. ... Gründungszuschuss : 884 EUR) 05.01.2009 – heute arbeitslos (ALG I: 890 EUR) Die Frage: Liege ich mit meiner Einschätzung richtig, dass ein Anspruch auf elternunabhangiges BAföG (alle weiteren Voraussetzungen als gegeben unterstellt) besteht und lohnt es sich, einen Antrag zu stellen oder ist die ablehnende telefonische Auskunft des BaföG-Amtes richtig?