15.4.2014
von Rechtsanwältin Sylvia True-Bohle
Liegt mit dem Aufhebungsvertrag meinerseits nach §159 SGB III ein versicherungswidriges verhalten vor dass eine 12 wöchige Sperrzeit von ALG 1 begründet, oder ist meine Schilderung ein wichtiger Grund? ... Unter § 159 SGB III (2) heißt es: "Die Sperrzeit beginnt mit dem Tag nach dem Ereignis, das die Sperrzeit begründet, oder, wenn dieser Tag in eine Sperrzeit fällt, mit dem Ende dieser Sperrzeit." ... Januar 2014 und ist somit bereits verstrichen (bis auf die generelle Kürzung um 1/4 der Bezugsdauer des ALG 1).