20.10.2008
von Rechtsanwalt Jeremias Mameghani
Referendarsgehalt liegt mein ALG I-Anspruch bei 426,30 € monatlich. ... Der Anspruch nach SGB II beliefe sich bei mir ( 29 Jahre, ledig, keine Kinder, alleine wohnend, Wohnungswarmmiete 390 €) auf etwa 770 € ALG II, wovon dann die erwähnten 426 € abgezogen würden; es würde sich dann quasi um ergänzendes ALG II handeln, mein Anspruch nach SGB II wäre die Differenz zwischen 426,30 € (ALG I) und 770 €. ... Wenn ich keinen Anspruch auf ALG II hätte, könnte ich dann mit Erfolg Wohngeld beantragen mit der Maßgabe, dass ich meinen Lebensunterhalt neben dem ALG I vom o. g.