8.2.2012
von Rechtsanwalt Raphael Fork
Ich habe, 2011, meine Erstbeantragung auf ALG-II gestellt, da mein ALG-I abgelaufen war und ich noch keinen Job gefunden habe. ... Da ich immernoch keinen Job gefunden habe, mein Erstantrag von ALG-II aber nur bis zum 29.02.2012 gültig ist, wurde ich vom Jobcenter aufgefordert einen Wiederholungsantrag, ab 01.03.2012, zu stellen. ... Meine Frage: Muss ich dieses Geld zurückzahlen wenn mich keinerlei Schuld trifft, da ich bei der Erstbeantragung von ALG-II und beim Wiederholungsantrag alle erforderlichen Unterlagen lückenlos abgegeben habe, persönlich, weder etwas verschwiegen noch verheimlicht habe.