4.8.2015
von Rechtsanwältin Dr. Jana Mühlsteff
Sehr geehrter Herr Rechtsanwalt, sehr geehrte Frau Rechtsanwältin, Ich, alleinerziehend mit 2 Kindern 1 und 2 Jahre alt bin in Elternzeit und lebe von Kindergeld 368 Euro, Kindesunterhalt 472 Euro, betreuungsgeld 150 euro und Alg 2 549 Euro. ... Eine Genehmigung habe ich mir nicht geholt, Kaution leihe ich mir von meiner Schwester und für den Umzug habe ich Freunde. ... Dies geht für das Jobcenter in Ordnung.