2.12.2014
von Rechtsanwalt Michael Grübnau-Rieken
Ich bin mittlerweile 56 Jahre, bin in die oberste Gruppe nach dem Mehrstufenschema des BSG einzustufen, war nie arbeitslos und unwesentlich krank, hatte aber plötzlich eine psychische Krankheit und erhielt deswegen bis Herbst 2013 für 78 Wochen Krankengeld, wurde ausgesteuert und erhielt danach ALG gemäß § 136 SGB III. ... Nun läuft bald mein AlG nach § 136 aus. ... Läuft das ALG nach der gesetzlichen Frist für mich nun automatisch aus, so dass nur noch Anspruch auf Hartz 4 besteht oder welche Möglichkeiten bleiben mir sonst noch?