Ein Brückeneinsatz begann am 29.10.2014, letzte Kontrolluntersuchung am 20.01.2015, jetzt erst kam die Rechnung über 1068.- Euro.Ist das nicht etwas spät?
Sehr geehrte Damen und Herren, vor einer Woche erreicht mich eine Rechnung meines Zahnarztes. Es werden zwei Leistungen abgerechnet. Bei der ersten handelt es sich um eine Füllung.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bin privat versichert bei der SIGNAL IDUNA. Für eine Zahnbehandlung (Kronen) habe ich eine Rechnung über 6610,00€ erhalten. Der behandelnde Zahnarzt ist mein Sohn.
Hallo, ich entschloss mich in mein Gebiss Implantate einsetzen zu lassen. Der Zahnarzt erstellte einen Kosten-und Heilplan ( 3 Implantate für 3407,96 Euro ). Ich stimmte zu, unterzeichnete diesen und schickte den genehmigten Kostenplan zur Zahnzusatzversicherung.
Für die Zahnbehandlung meiner Frau (privat versichert) haben wir auf Empfehlung in der Verwandschaft einen neuen Zahnarzt aufgesucht. Nach Voruntersuchung hat dieser einen Kostenvoranschlag erstellt. Bei einem Beratungstermin, an welchem neben dem Zahnarzt selbst meine Frau und ich teilnahmen, wurde vom Zahnarzt die Behandlung sowie der Kostenvoranschlag erläutert.
Ich war im letztem Jahr eigentlich Stammgast bei meinem Zahnarzt. Mir wurde im unteren Kiefer (Frontbereich) ein Zahn gezogen, damit sich im Frontbereich durch eine Klammer das ganze begradigen kann. Ansonsten wollte ich mir nochmals im oberen Bereich neue Kronen machen lassen.
Wegen einiger unrichtiger Positionen habe ich einer Zahnarzt-rechnung in Teilen widersprochen und den Überweisungsbetrag entsprechend gekürzt. Daraufhin erhielt ich ein Schreiben mit der Mitteilung, daß die Rechnung korrekt sei und den Empfehlungen der Zahnärztekammer entspreche. Etwa 2 Wochen später wurde mir in einem erneuten Schreiben mitgeteilt, daß die Rechnung bedauerlicherweise doch fehlerhaft sei.
Nach der PKV Prüfung kam die Mitteilung, die Rechnung erstmal nicht zu begleichen, da der Arzt knapp 600,- zu viel veranschlagt habe bzw. nicht berechtigt sei, diesen Betrag in Rechnung zu stellen.