17.6.2015
von Rechtsanwalt Marcus Schröter
Diese Schulden habe ich aber bei italienischen Gläubigern, da ich dort schon seit 35 lebe, bin aber immernoch deutscher Staatsbürger, da es in Italien ja kein Recht auf Privatinsolvenz gibt, habe ich jetzt zufällig erfahren das es nach einem EU Gesetz auch möglich wäre im EU Ausland eine Insolvenz anzumelden falls dort der neue Lebensmittelpunkt wäre. Sozusagen wenn ich nach Deutschland ziehen würde und dort einen Wohnsitz anmelde, könnte ich in Deutschland gebrauch vom Privaten insolvenzverfahren machen ?