von Rechtsanwalt Stefan Pieperjohanns
Guten Tag, für einen Mitarbeiter liegen Lohnabtretungen, Pfändungs- und Überweisungsbeschlüsse vor, von insgesamt ca. 16.000 EUR. ... Die Schuldnerberatung bittet jetzt, die Lohnpfändung nicht mehr zu bedienen, "weil der außergerichtliche Einigungsversuch als gescheitert gilt, wenn ein Gläubiger die Zwangsvollstreckung betreibt, nachdem die Verhandlungen über die außergerichtliche Schuldenbereinigung aufgenommen wurden (§305a InsO) Daher beginnt der außergerichtliche Einigungsversuch bereits mit der Aufnahme der Verhandlungen zur Schuldenbereinigung" weiter: "Die Rechtsfolge meines Klienten ist vordergründiger als das Begehren des Gläubigers."